Trennungsmanagement bei Ehescheidung oder Trennung in der
Partnerschaft
Sie planen die
Scheidung von Ihrem Ehepartner oder die Trennung vom Lebenspartner,
möchten die Ehe oder Beziehung beenden, haben jedoch Angst vor
mündlichen und körperlichen Repressalien, weil der noch-Partner
beleidigend und aggressiv ist, vielleicht sogar dazu neigt
Auseinandersetzungen mit der Faust, statt mit dem Mundwerk zu
bestreiten? Sie fürchten, dass Ihnen Gewalt zugefügt wird, wenn Sie
den Partner mit der Trennungsabsicht konfrontieren?
EUBSA BV Inc. kann
die Trennungsbotschaft für Sie an den Ehemann oder den Partner
übermitteln. Schriftlich oder im persönlichen Gespräch erklären wir
dem Partner, dass Ihrerseits eine Trennung vollzogen wird, wenn Sie
möchten, erläutern wir auch die Gründe.
Wir erklären dem
Ex-Partner, dass Sie keinerlei Kontakt mehr zu ihm wünschen, er sich
von Ihnen fernhalten muss und ein Kontakt ausschließlich über EUBSA
BV Inc. zu erfolgen hat, wir werden dem Ex-Partner dazu einen
Ansprechpartner in unserem Hause nennen. Falls Ihre persönlichen
Sachen noch in dessen Besitzt sind, organisieren wir die Übergabe,
wenn Sie noch etwas in Besitz haben, das dem Ex-Partner gehört,
übergeben wir es. Falls der Ex-Partner doch den Versuch starten
sollte, Sie direkt zu kontaktieren, werden wir Ihnen beratend zur
Seite stehen bzgl. Handhabung der Situation, geben
Verhaltensempfehlungen.
Wir werden den
Ex-Partner schriftlich dazu auffordern, den persönlichen Kontakt zu
unterlassen, über unsere Rechtsabteilung die strafrechtlichen
Konsequenzen aufzeigen, die seine Handlungen letztlich haben können.
Es gibt im
deutschen Strafgesetz den Tatbestand “beharrlicher Nachstellungen“.
Wer anderen Personen, mit der Folge einer dauerhaften Einschränkung
nachstellt, macht sich strafbar. In dem Fall, würden wir Sie bzgl.
der Beweissammlung und Beweisdokumentation, für ein beharrliches
Nachstellen durch den Ex-Partner beraten und uns auch selbst, wenn
Sie möchten, für die Beweissicherung einsetzen.
Wenn die
Kontaktversuche nicht aufhören und der Ex-Partner Ihnen auflauert,
Sie eventuell sogar beleidigt, genötigt, bedroht werden, gehen wir
auf Grundlage der gesammelten Beweise auf zivilrechtlichem Wege vor
und strengen eine Schutzanordnung nach Gewaltschutzgesetz an, mit
dem Ziel, dass dem Ex-Partner der Kontakt zu Ihnen gerichtlich,
unter Androhung von Strafe untersagt wird. Gleichzeitig nehmen wir
Sie in Begleitschutz oder in umfassenden Personenschutz, je nach
Bedrohungssituation.
In Extremfällen
sind Relocation-Maßnahmen mit Identitätsschutz möglich.
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